nd-aktuell.de / 26.07.2014 / Politik / Seite 6

Vorrang für Großeltern bei Vormundschaft

Karlsruhe. Großeltern dürfen bei der Auswahl eines Vormunds für ihr Enkelkind nicht übergangen werden. Der im Grundgesetz garantierte Schutz der Familie schließe nicht nur familiäre Bindungen zu den Eltern, sondern auch zu nahen Verwandten ein, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Voraussetzung, um als Vormund in Betracht zu kommen, ist allerdings eine enge familiäre Bindung zum Kind. Im vorliegenden Fall blieb eine Großmutter allerdings vor dem höchsten deutschen Gericht erfolglos. Sie wollte erreichen, dass ihre jüngste Enkelin - wie deren ältere Schwester - bei ihr leben darf. Das Kind bleibt aber in der Pflegefamilie, urteilte das Gericht, da es dort bereits verwurzelt sei. Agenturen/nd