Polizei darf ohne Richter Blutprobe entnehmen

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Düsseldorf. Wenn nachts kein Richter greifbar ist, darf die Polizei angetrunkenen Autofahrern auch ohne richterliche Genehmigung Blut abnehmen lassen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag entschieden und einen Anwalt wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr zu 1750 Euro Geldstrafe verurteilt. Außerdem darf er mindestens sechs Monate lang kein Auto lenken. Der Dresdner Anwalt hatte sich darauf berufen, dass ihm die Blutprobe ohne richterliche Anordnung entnommen worden war und hatte deshalb gegen deren Verwendung als Beweismittel protestiert. dpa/nd

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