»Drei Cent pro Kiste«

Bananen-Multi unterstützte Paramilitärs - die Opfer dürfen nicht vor US-Gericht klagen

  • Benjamin Beutler
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Der Chiquita-Konzern zahlte Abgaben an Kolumbiens rechte Todesschwadronen. Ein US-Gericht lehnte jetzt Klagen von Opfern wegen fehlender Zuständigkeit ab.

Das jüngste Urteil eines US-Gerichts zur Verantwortlichkeit amerikanischer Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen im Ausland und deren Haftbarkeit im Heimatland sorgt für Kritik: Die Entscheidung des 11. Berufungsgerichtes in Miami vergangene Woche, eine Sammelklage Tausender Kolumbianer gegen den Bananen-Multi »Chiquita Brands International« mangels Zuständigkeit abzuweisen, sei »eine traurige Kapitulation«, so Jonathan Kaufman von der Menschenrechtsorganisation EarthRights International. »Es sollte klar sein, dass Opfer terroristischer Gewalt die Möglichkeit haben, ihren Fall vor US-Gerichte zu bringen, wenn ihnen durch die Taten eines US-Bürgers Schaden zugefügt worden ist«, kommentierte der Harvard-Jurist die knappe 2-zu-1-Entscheidung der Richter aus Florida.

Geklagt hatten über 4000 Hinterbliebene von Opfern rechter Paramilitärs in Kolumbien. Der Fruchtkonzern (ehemals »United Fruit Company«) - wegen seiner gewalttät...


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