Mollaths Verteidiger bitten vergeblich um Entpflichtung
Regensburg. Die Pflichtverteidiger im Wiederaufnahmeverfahren von Gustl Mollath haben vergeblich um Entpflichtung von ihren Mandaten gebeten. Das Landgericht Regensburg sah am Montag weder eine grobe Pflichtverletzung noch ein ernsthaft gestörtes Vertrauensverhältnis und entband die Anwälte nicht von ihrem Pflichtmandat. Moll...
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