nd-aktuell.de / 29.07.2014 / Politik / Seite 5

Gesetz zur Begrenzung von Mietkosten

Berlin. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will neben der Mietpreisbremse ein weiteres Gesetzespaket zur Kostenbegrenzung für Mieter schnüren. »Modernisierungskosten dürfen künftig nur noch bis zu zehn Prozent und längstens, bis der Vermieter seine Aufwendungen gedeckt hat, auf die Miete umgelegt werden«, sagte Maas. Bisher ist dies bis zu elf Prozent ohne weitere Beschränkungen möglich. Geplant ist in dem Paket außerdem, die Kriterien für die Berechnung von Mietspiegeln zu überarbeiten. Die Bremse sieht vor, dass bei einem Mieterwechsel die neue Miete maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen darf. In welchen Gebieten dies greift, sollen die Bundesländer für fünf Jahre festlegen. Ob die Bremse aber für Neubauten gilt, ist offen. So hatte Maas gesagt: »Wir können darüber diskutieren, Neubauten von der Mietpreisbremse auszunehmen.« Der ursprüngliche Entwurf sieht dies nur für erstmalige Vermietungen neu gebauter Wohnungen vor. dpa/nd