nd-aktuell.de / 30.07.2014 / Ratgeber / Seite 27

Für Verbraucher gilt der 1. Februar 2016

Antworten auf Leseerfragen zur Sepa-Umstellung ab 1. August 2014

Seit Monaten schon konnten sich die Europäer mit dem einheitlichen Euro-Zahlungsraum Sepa beschäftigen. Dennoch herrschen Unsicherheiten, wie wir zahlreichen Leserfragen entnehmen. Hier noch einmal Fragen und Antworten zu den wichtigsten Aspekten.

Vom 1. August an gelten die Sepa-Neuerungen für Unternehmen und Vereine. Private Bankkunden haben mehr Zeit mit der Umstellung.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich alle Kontoinhaber - egal ob Privatpersonen, Unternehmen oder Vereine. Während Unternehmen und Vereine vom 1. August 2014 an Überweisungen nur noch nach dem Sepa-Format vornehmen dürfen, können Verbraucher noch bis zum 1. Februar 2016 die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl benutzen.

Was droht Firmen/Vereinen, die nicht rechtzeitig umstellen?

Im schlimmsten Fall geht das Geld aus, weil Banken Zahlungen im alten Format nicht mehr annehmen und sich so die Abwicklung von Geschäften verzögert. Zwar können Banken auch Überweisungen und Lastschriften im alten Format in Sepa-Standard übersetzen, nach dem 1. August könnten dafür aber Gebühren fällig werden.

Welche Vorteile hat Sepa?

Eine Überweisung ins europäische Ausland soll im Sepa-Verfahren schneller gehen und nur noch einen Bankgeschäftstag dauern. Wer einen herkömmlichen Überweisungsträger ausfüllt, muss mit zwei Arbeitstagen rechnen. Derzeit kann es bei Auslandstransfers mitunter bis zu eine Woche dauern, bis das Geld ankommt. Auslandsüberweisungen sollen außerdem nicht mehr teurer sein als Geldtransfers im Inland. Sepa-Überweisungen sind allerdings nur in Euro möglich. Bei anderen Währungen muss man eine Auslandsüberweisung vornehmen.

Hätte die Umstellung nicht früher stattfinden sollen?

Eigentlich war der 1. Februar 2014 der Stichtag für Vereine und Unternehmen. Doch Anfang Januar verlängerte die EU-Kommission die Übergangsfrist bis 1. August, um ein Zahlungschaos zu vermeiden. Grund war, dass die Umstellung auf Sepa zu diesem Zeitpunkt noch nicht weit genug fortgeschritten war.

Was ändert sich mit Sepa für den Verbraucher?

Er muss sich zunächst an neue Begriffe gewöhnen: Die internationale Kontonummer IBAN (»International Bank Account Number«) und den Bankcode BIC (»Business Identifier Code«). Außerdem müssen bei Überweisungen künftig mehr Kästchen ausgefüllt werden als bisher. Statt der inländischen Kontonummer mit meist zehn Stellen ist die IBAN einzutragen, deren Länge von Land zu Land unterschiedlich ist. In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. Sie beginnt mit dem Ländercode (für Deutschland: DE) und einer zweistelligen Prüfziffer. Danach folgt eine nationale Komponente, in Deutschland sind das die bisherige Bankleitzahl und die bisherige Kontonummer des Kunden.

Der BIC ersetzt die Bankleitzahl. Statt Zahlen gibt es eine Buchstabenfolge, die die Zielbank eindeutig identifiziert. Der Code, manchmal auch SWIFT-Code genannt, besteht aus acht bzw. elf Zeichen. Allerdings ist die alte Bankleitzahl ja schon in der IBAN enthalten. Deshalb soll der BIC ab Februar 2014 bei Transfers im eigenen Land wegfallen, ab Februar 2016 auch bei Zahlungen ins Ausland.

Müssen Verbraucher aktuell etwas umstellen?

Privatkunden müssen zunächst nicht aktiv werden. Kreditinstitute stellen Daueraufträge automatisch um. Einzugsermächtigungen zum Beispiel von Energieversorgern oder Vereinen behalten ihre Gültigkeit. Verbraucher werden von ihnen über die Umstellung auf Sepa-Lastschrift informiert. Seitens der Verbraucherschützer wird geraten, die in dem Informationsschreiben angegebene IBAN auf Richtigkeit zu prüfen. dpa/nd