Mindestlohn in der Fleischbranche

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Berlin. Die wegen Dumpinglöhnen in Verruf geratene Fleischwirtschaft bekommt jetzt ebenfalls einen branchenweit verbindlichen Mindestlohn. Dieser trete am 1. August in Kraft, teilte das Bundesarbeitsministerium am Mittwoch mit. Zuvor hatte das Bundeskabinett die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft gebilligt. Damit gilt in der Branche erstmals eine generelle Lohnuntergrenze von zunächst 7,75 Euro. dpa/nd

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