Auch ein Unfall im Ausland kann ein Betriebsunfall sein

Als Tierpfleger in Vietnam

Ein deutscher Zoo unterstützt die Arbeit einer Station für Menschenaffen in Vietnam und schickt regelmäßig Tierpfleger dorthin, um die einheimischen Mitarbeiter zu schulen. Wie ist die Rechtslage, wenn der Tierpfleger dort einen Unfall erleidet?

2009 wurde Tierpfleger T. für dieses Projekt von seiner Arbeit im Zoo freigestellt und nach Vietnam geschickt. Dort nahm er an einer Exkursion der Station teil, bei der es darum ging, geeignete Futterpflanzen für laubfressende Affen zu finden.

Bei dieser Exkursion erlitt T. einen schweren Unfall. Ihm musste ein Teil des linken Beines amputieren werden. Der Mann beantragte nun Leistungen von der Berufsgenossenschaft, der Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung.

Doch die Berufsgenossenschaft lehnte das ab: Hier handle es sich nicht um einen Arbeitsunfall, weil der Tierpfleger in Vietnam und nicht im deutschen Zoo beschäftigt wa...


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