nd-aktuell.de / 06.08.2014 / Ratgeber / Seite 21

Knöllchen statt Ansichtskarten

Strafmandate im EU-Ausland

Auch in diesem Jahr warten auf Tausende deutsche Urlauber, die mit dem Auto im EU-Ausland unterwegs sind, unliebsame Überraschungen - nämlich von den Behörden Knöllchen - statt Ansichtskarten.

Die Erfahrungen zeigen: Viele Autofahrer gehen im Urlaub nach wie vor zu nachlässig mit den Verkehrsregeln des Urlaubslandes um. In den meisten Ländern gelten nämlich unterschiedliche Vorschriften.

Warnung vor allem vor Alkohol am Steuer

Besondere Vorsicht ist bei Alkohol am Steuer geboten: Estland, Norwegen, Polen und Schweden tolerieren nur 0,2 Promille Alkoholgehalt im Blut. Rumänien, die Slowakei, Tschechien und Ungarn verfolgen eine Nulltoleranzlinie.

Gleichzeitig sind die Bußgelder für alkoholisiertes Fahren im Vergleich zu Deutschland teilweise extrem hoch: So verlangen die dänischen Behörden für entsprechende Verstöße mindestens ein Nettomonatsgehalt, während in Großbritannien bis zu 5980 Euro fällig werden.

Auch bei andere Vergehen werden die Verkehrssündern erheblich zur Kasse gebeten: Überfahren einer roten Ampel kostet in Norwegen 630 Euro; Überholverstöße werden in Slowenien ab 500 Euro geahndet; für das Fahren ohne Gurt werden in Großbritannien bis zu 595 Euro fällig; mit dem Handy am Steuer telefonieren, wird in den Niederlanden mit 240 Euro Bußgeld bestraft.

Bußgelder im Ausland: Rabatte bei schneller Zahlung

In Deutschland werden alle Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro vollstreckt. Da hierbei auch anfallende Gebühren mitzählen, liegt das eigentliche Bußgeld unter der 70-Euro-Grenze. Im Ausland verhängte Fahrverbote oder Führerscheinverluste haben in Deutschland hingegen keine Auswirkungen.

Einige europäische Länder - darunter Großbritannien, Griechenland, Slowenien und Spanien - gewähren auf bestimmte Bußgelder bei schneller Bezahlung Rabatte von bis zu 50 Prozent. In Italien ist es hingegen üblich, dass sich das fällige Bußgeld verdoppelt, sofern es nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird.

Deutsche Verkehrssünder sollten unbedingt beachten, dass der Bußgeldbescheid aus Frankreich oder Italien sie durchaus erst nach einem oder zwei Jahren in Deutschland erreichen kann.

Wenn es zum Strafmandat im EU-Ausland kommt

Kommt es in einem EU-Land zu einem Strafmandat, so wendet sich die zuständige ausländische Behörde an das deutsche Bundesamt für Justiz (BfJ), das Geldbußen ab 70 Euro bei den Verursachern eintreibt.

Zunächst prüft das BfJ, ob die Anfrage vollständig ist und ob es formale Hindernisse gibt. Dann schickt das Amt dem Betroffenen die Unterlagen zur Stellungnahme, auch wenn er bereits im Vorfeld durch die Auslandsbehörde schriftlich angehört wurde. Nach zweiwöchiger Frist muss das BfJ die Vollstreckung bewilligen, das Verfahren aus triftigem Grund einstellen oder - bei einem Einspruch - das Ersuchen dem zuständigen Amtsgericht vorlegen.

In Fällen von Falschparken, also wenn es um Halterhaftung geht, weist das BfJ das ausländische Ersuchen zurück. Die betroffene Person muss dann dem BfJ mitteilen, dass sie nicht verantwortlich ist. VFBV/KS/nd