nd-aktuell.de / 05.08.2014 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Welches Recht gilt für digitale Information?

Microsoft gegen Datenhunger der US-Justiz

John Dyer, Boston
Der US-Softwarekonzern Microsoft will außerhalb der USA gespeicherte Daten weiterhin nicht an die US-Regierung weiterreichen. Und streitet sich mit der Justiz darum.

Microsoft ist das Vertrauen seiner europäischen Kunden wichtiger als die Daten-Gier der US-Behörden. Deshalb hat der IT-Gigant Berufung gegen ein Urteil eingelegt, das die Herausgabe der auf europäischen Servern gespeicherten Kundendaten wie etwa E-Mails verlangt. »Auf dem Spiel stehen der Schutz der Privatsphäre einzelner Personen und ihrer E-Mails und die Möglichkeiten amerikanischen Technologiefirmen, Vertrauen rund um die Welt zu erhalten«, begründete der Chefanwalt von Microsoft, Brad Smith, den Schritt.

Konkret geht es um Daten, die auf Microsoft-Servern im irischen Dublin gespeichert sind. Die Vorsitzende Richterin Loretta Preska bezeichnete die E-Mails der Privatpersonen kurzerhand als »Geschäftspapiere« - auf die bekommt die US-Justiz leichter Zugriff als auf Privatdokumente. Microsoft müsse die Daten herausgeben, befand das Bundesgericht. Angesichts der Berufungsklage von Microsoft wurde die Vollstreckung des Urteils zurückgestellt.

Mit der Berufung legt sich erstmals eine US-Technologiefirma wegen der von den Behörden verlangten Herausgabe von Kundendaten direkt mit der heimischen Justiz an. Von Google bis Verizon mussten die Internetfirmen Daten an den Geheimdienst NSA liefern. Gleichzeitig wurden sie vom Sondergericht für solche Fälle zur Geheimhaltung und Stillschweigen verpflichtet. Bekannt geworden war das Ausmaß der erzwungenen Datenweitergabe auch durch Edward Snowden.

Microsofts Chefanwalt Smith hatte im Prozess erklärt, seine Firma habe den deutschen Behörden zugesichert, Datenanforderungen der US-Regierung in Deutschland nicht zu erfüllen. Craig Newman, ein auf Datenrecht spezialisierter New Yorker Anwalt, erklärte: »Diese Art Urteil öffnet die Büchse der Pandora für alle Bedenken der europäischen Staaten.« Die ist längst geöffnet: Der irische Justizminister Michael McDowell schrieb an das US-Gericht, Microsoft breche das Recht seines Landes, wenn es die in Dublin gespeicherten Daten herausgebe.

Andere Technologieriesen wie Apple, Cisco sowie die Telekom-Firmen AT&T und Verizon unterstützten vor Gericht die Microsoft-Position. Datenschutz-Anwälte empfahlen, etwa in konkreten Drogenermittlungen die von den Behörden benötigten Informationen über diplomatische Kanäle abzufragen.

Rechtsprofessor Orin Kerr von der George Washington University sieht den Streit als Präzedenzfall für den grenzüberschreitenden Datenschutz im Internet. Der US-Kongress sollte nach seiner Meinung das von 1986 stammende Gesetz dazu modernisieren: Es sieht den verfassungsmäßigen Schutz von digitaler Information nach Maßstab der freien Meinungsäußerung in gedruckter Form vor. An Datenbanken im Ausland hatte damals aber noch niemand gedacht.