Antifa-Demo auf Friedhof von Verfassung geschützt

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Karlsruhe. Auch eine unangemeldete Protestveranstaltung auf einem Friedhof kann durch das Grundgesetz geschützt sein. Wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschieden hat, durfte gegen eine Gedenkveranstaltung 2012 für die Opfer der Luftangriffe auf Dresden auf einem Dresdner Friedhof mit Transparenten demonstriert werden. Die Versammlungsfreiheit gelte auch ohne Anmeldung oder Genehmigung, betonten die Richter. epd/nd

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