Hunde sind die Ausnahme

Nur wenige Betroffene verfügen über einen Blindenführhund

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Der Blinde und sein Hund: ein Klischee, das so nicht stimmt. Zumindest wenn man die Zahlen betrachtet. Nach Schätzungen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) gibt es in Deutschland derzeit zwischen 2000 und 3000 »Führer-HundGespanne«. Das heißt, maximal 3000 Blinde bzw. Sehbehinderte haben einen entsprechend ausgebildeten Vierbeiner an ihrer Seite. Wenn man bedenkt, dass es in Deutschland rund 150 000 Blinde und 500 000 Sehbehinderte gibt, dann wird schnell klar, dass nur eine kleine Minderheit über einen Blindenführhund verfügt.

Der Umgang mit einem solchen Tier will gelernt sein. Wer einen Hund will, muss diesen bei seiner Krankenkasse beantragen. Die Kasse prüft, »ob der Antragsteller in der Lage ist, die Verantwortung für das Tier zu übernehmen«, wie es beim DBSV heißt. Zudem müssen Hund und Halter eine sogenannte Gespannprüfung ablegen. Dazu zählt die »sichere Führung im Straßenverkehr und die Bindung zwischen Führhundhalter und Führhund«.

Obwohl die Hunde laut Sozialgesetzbuch als »Hilfsmittel« gelten und somit von den Kassen zu finanzieren sind, gibt es immer mal wieder Streit, weil diese nicht zahlen wollen.

Im Jahre 2007 verdonnerte das Sozialgericht Aachen eine renitente Kasse dazu, »den Kläger mit einem Blindenführhund zu versorgen«. In der Urteilsbegründung hieß es, dass ein solcher Hund »nicht nur eine sinnvolle, sondern eine notwendige Ergänzung zum Blindenlangstock« sei. So könne das »Grundbedürfnis der Mobilität im Sinne der Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums« befriedigt werden. »Auch im Sinne eines Basisausgleichs«.

In Bayern zog sich die dortige AOK vor einiger Zeit den Zorn des Blindenverbandes zu. Mindestens neunmal hatte die Kasse gleichlautende Ablehnungsbescheide an Blinde verschickt. Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) warf der AOK daraufhin vor, keine »Einzelfallprüfung bei der Entscheidung über Blindenhunde« mehr vorzunehmen, wie die »Süddeutsche Zeitung« im Mai 2010 meldete. Der Blindenbund vermutete, dass die AOK Bayern »auf Kosten der Mobilität blinder Menschen ihren Haushalt sanieren möchte«. In den Ablehnungsschreiben verwies die AOK unter anderem auf das »Gebot der Wirtschaftlichkeit«. fal

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