nd-aktuell.de / 12.08.2014 / Politik / Seite 13

Mehrgenerationenhäuser sind dem Bund zu teuer

Thüringer Landesbeauftragter: Freistaat muss ab 2017 einen Teil der Kosten decken

Die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser in Thüringen durch Bund und Kommunen scheint bis 2016 gesichert. Für die Zeit danach aber wird wohl das Land einen Zuschuss leisten müssen.

Erfurt. Thüringens Generationenbeauftragter Michael Panse (CDU) sieht das Land bei der Finanzierung von Mehrgenerationenhäusern künftig in der Pflicht. Ab 2017 werde der Freistaat einen Teil der Kosten decken müssen, wenn das Angebot wie bisher bestehen bleiben solle, sagte er der dpa. Zwar sei die Finanzierung der Häuser in den Jahren 2015 und 2016 mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Zuschüsse des Bundes und der Kommunen gesichert. Es sei aber absehbar, dass der Bund einen Teil seiner Förderung einstellen werde, erklärte Panse.

Mehrgenerationenhäuser sind Begegnungsstätten, die Menschen verschiedenen Alters zusammenbringen sollen. In solchen Häusern können beispielsweise Senioren die Kinder junger Väter und Mütter betreuen, es gibt aber auch Veranstaltungen für bestimmte Altersgruppen wie Beratung zu Rentenfragen oder Gedächtnistraining.

Insgesamt hat Thüringen laut Panse aktuell 25 solcher Einrichtungen, die noch bis 2014 mit einem Zuschuss von mindestens 40 000 Euro jährlich gefördert werden: 30 000 Euro davon kommen vom Bund, 10 000 Euro zahlt die Kommune, in der das jeweilige Haus seinen Sitz hat. Die Kommune kann freiwillig einen höheren Zuschuss geben, auf die Höhe der Bundesmittel hat das keinen Einfluss. Bis vor Kurzem war die Weiterfinanzierung der Häuser über 2014 hinaus unsicher. Durch die aktuelle Finanzplanung der Bundesregierung seien die Bundeszuschüsse nun in gleicher Höhe für 2015 und 2016 mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit gesichert, sagte Panse. »Deswegen bin ich sehr froh über die jüngst gefundene Einigung, die den Mehrgenerationenhäusern Planungssicherheit gibt.« Der Bund habe aber in den Haushaltsverhandlungen verdeutlicht, dass er ab 2017 einen Eigenanteil der Länder bei der Förderung der Einrichtungen erwarte. dpa/nd