Berlin. Die Bundesregierung will auch in Zukunft Sprachnachweise verlangen, wenn jemand zu seinem türkischen Ehepartner nach Deutschland zieht. Lediglich in Härtefällen soll der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse entfallen, wie Sprecher des Innen- und des Außenministeriums am Dienstag mitteilten. Auf den Sprachnachweis wird demnach verzichtet, wenn es dem Ehepartner - zum Beispiel wegen zu großer räumlicher Entfernung - nicht zugemutet werden kann, einen Sprachkurs zu machen. Auch für andere Nationalitäten sollen die neuen Härtefallregelungen beim Ehegattennachzug gelten. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/942224.bundesregierung-haelt-an-sprachtests-fest.html