nd-aktuell.de / 14.08.2014 / Politik / Seite 5

Eu-weiter Schutz für Gewaltopfer

Berlin. Opfer von Gewalt sollen künftig über die Grenzen Deutschlands hinaus besser vor Übergriffen geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, wonach sogenannte Gewaltschutzanordnungen aus einem anderen EU-Land ohne großen bürokratischen Aufwand auch in Deutschland greifen sollen - und umgekehrt. Solche Anordnungen regeln Schutzvorkehrungen für Gewaltopfer. Ein Beispiel: Eine Frau wird in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt. Ein Gericht verfügt, dass ihr Ehemann sich ihr nicht mehr nähern darf, und untersagt ihm auch alle Kontaktversuche. Verstößt er gegen die Auflagen, macht er sich strafbar. Zieht die Frau in ein anderes EU-Land um, soll es künftig in einem vereinfachten Verfahren möglich sein, dass die Anordnung für ihren Schutz auch dort gilt. Bislang ist dafür ein aufwendiges Verfahren nötig. dpa/nd