Nach Kritik in Ohmacht gefallen - ist das nun ein Dienstunfall?

Nach einem Gespräch mit dem Arbeitgeber

Eine Ohnmacht wegen eines unangenehmen, kritischen Gesprächs mit der Arbeitgeberin ist noch kein Dienstunfall.

Zu dieser Entscheidung kam das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am 3. Mai 2014 (Az. 12 K 998/13) veröffentlichten Urteil und versagte damit einem Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg die von ihm beanspruchte Unfallrente.

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