nd-aktuell.de / 27.08.2014 / Ratgeber / Seite 27

Sturmschäden

Campingversicherung

Eine Campingversicherung muss nur für direkte Sturmschäden einstehen.

Für ihren Wohnwagen, der ganzjährig auf einem Campingplatz auf Borkum stand, hatte Frau L eine Campingversicherung abgeschlossen, die auch für dessen Nutzung als Winterlager galt. Laut Bedingungen musste der Versicherer Ersatz leisten, wenn versicherte Sachen durch unmittelbare Einwirkung von Sturm (ab Stärke 8), Hagel oder Blitz beschädigt wurden.

Zwischen November 2010 und März 2011 wüteten auf Borkum mehrere Unwetter. Der Wohnwagen wurde beschädigt. Ein Sachverständiger schätzte den Schaden auf 16 850 Euro.

Die Versicherung zahlte 2000 Euro für das Vorzelt, aber keinen Cent für den Wohnwagen. Frau L verlangte mehr. Das Oberlandesgericht Hamm (Az. I-20 U 26/13) billigte ihr weitere 450 Euro zu - für die Reparatur der Dachluke. Die sei direkt durch den Sturm beschädigt worden. Die Schäden im Wagen wurden durch eindringenden Regen verursacht. Solche Folgeschäden seien in der Campingversicherung nicht versichert. Der Schutz ende, wenn der Sturm andere Gewalten auslöse, die Zerstörung der versicherten Sache aber nicht selbst bewirke. jur-press/nd