Wer zahlt für Haushaltshilfe?

Wenn die »haushaltführende« Person ausfällt

Wäscheberge türmen sich, Bad und Küche sind nicht geputzt, im Kühlschrank ist Ebbe. Das kann passieren, wenn die »haushaltführende« Person ausfällt.

Um sicherzustellen, dass während ihrer Abwesenheit nicht alles im häuslichen Chaos versinkt, gibt es Haushaltshilfeleistungen, die von ambulanten Pflegediensten, von Krankenkassen oder von Sozialstationen vermittelt werden.

Diese Hilfe umfasst praktisch alle Aufgaben in einer Familie - vom Einkaufen und Zubereiten einer Mahlzeit über Wäschewaschen bis zum Wohnungsputz.

Wird beispielsweise der haushaltführende Mann einer pflegebedürftigen Frau krank, kann man über die Sachleistungen, die der Frau je nach Pflegestufe zustehen, solche Hilfe von einem ambulanten Dienst bekommen. Wer das nicht mag, kann das Pflegegeld nutzen, um jemanden zu bezahlen, der stundenweise den Haushalt führt.

Unabhängig vom Pflegefall ist es im...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.