nd-aktuell.de / 27.08.2014 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 17

Selbstmord nach Fukushima-Katastrophe: Betreiber muss zahlen

Fukushima. Wegen des Selbstmords einer Japanerin in Folge der Atomkatastrophe von Fukushima ist der Betreiber der Unglücksreaktoren erstmals zu einer Entschädigungszahlung verurteilt worden. Die Frau hatte sich im Alter von 58 Jahren aus Verzweiflung über ihre unsichere Zukunft mit Benzin übergossen und in Brand gesteckt. Das Bezirksgericht in Fukushima verurteilte den Reaktorbetreiber Tepco am Dienstag zur Zahlung von 49 Millionen Yen (356 000 Euro) an die Hinterbliebenen. Nach dem Erdbeben- und Tsunami-Unglück vom 11. März 2011, das im AKW Fukushima Daiichi zu einem GAU geführt hatte, musste die Frau aus ihrem rund 40 Kilometer entfernten Haus fliehen. Im Juli desselben Jahres nahm sie sich das Leben. dpa/nd