Münchner Richter lobt angeklagten Tierschützer

  • Lesedauer: 1 Min.

München. Lob vom Richter hat ein angeklagter Tierschützer am Mittwoch vor dem Münchner Amtsgericht erhalten: »Ich begrüße ausdrücklich Ihre Arbeit, es bedarf Menschen wie Sie, die sich einsetzen«, sagte Richter Alexander Metz. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellte er das Verfahren gegen den 34-Jährigen gegen eine Geldbuße von 1500 Euro ein. Der Mann hatte heimlich Aufnahmen bei einem Unternehmen für Bettfedern gemacht und war deshalb wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes angeklagt. In Deutschland ist die Lebendrupfung von Gänsen untersagt. Dabei werden Mastgänsen drei Mal und Muttergänsen bis zu 20 Mal in ihrem Leben die Federn ausgerissen. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal