nd-aktuell.de / 29.08.2014 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Juristische Niederlage für Bayer-Konzern

Münster. Der Chemieriese Bayer hat im Streit um seine Kohlenmonoxid-Pipeline einen Rückschlag erlitten: Das Oberverwaltungsgericht Münster erklärte am Donnerstag das nordrhein-westfälische Rohrleitungsgesetz, auf dessen Grundlage die 67 Kilometer lange Leitung im Rheinland errichtet wurde, für verfassungswidrig. Es verstoße gegen das Grundrecht auf Eigentum, befanden die Richter. Sie gaben in diesem Punkt vier Anwohnern recht, die gegen die Enteignung ihrer Grundstücke entlang des Trassenverlaufs geklagt hatten. Letztlich wird in dieser Frage wohl das Bundesverfassungsgericht urteilen. nd/mm