Peiniger in den eigenen vier Wänden

52-jähriger Arbeitsloser ist angeklagt, seine Stieftochter über elf Jahre missbraucht zu haben

  • Lesedauer: 3 Min.
Das Blut gefriert einem in den Adern beim Hören der Anklageschrift. Über elf Jahre lang soll ein Mann seine Stieftochter sexuell missbraucht haben.

Der 52-jährige Mario L. aus Lichtenberg stiert vor sich hin, als sei es nicht seine Verhandlung, in der all die schrecklichen Dinge zur Sprache kommen. Da sitzt ein menschliches Wrack auf der Anklagebank, gezeichnet von Alkohol, Arbeitslosigkeit und einer zu erwartenden empfindlichen Strafe, sollten die Anklagevorwürfe zutreffen. L. hat sich in psychiatrische Behandlung begeben, doch klare Aussagen der behandelnden Ärzte über seinen Gesundheitszustand gibt es nicht. Seine geistige Abwesenheit kann gespielt sein, die Panik vor der möglichen Haft kann die die grauen Zellen verwirren. Er spricht von Kopfschmerzen, die ihn hindern, der Verhandlung zu folgen. Verurteilt werden kann er nur, wenn er voll und ganz Herr seiner Sinne ist.

1998 soll er seine Stieftochter zum ersten Mal vergewaltigt haben, da war sie 14 Jahre alt. Er hat sie, so die Anklage, mit Alkohol willen- und wehrlos gemacht und sich dann an ihr vergangen. Bis 2009 ging das Martyrium. Immer wieder soll er sie betrunken gemacht, geschlagen oder gequält haben, bevor er über sie herfiel. Die Verbrechen geschahen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft in der elterlichen Wohnung und auf dem Grundstück in Brieselang. 2005 erlitt sie als 21-Jährige eine Fehlgeburt, die könnte für den Prozessverlauf von Bedeutung sein. Die Anklage listet alle aus ihrer Sicht beweisbaren Fälle auf, mit allen abscheulichen Details. 16 Jahre liegen die mutmaßlichen Taten zum Teil zurück. Wie will man da noch etwas nachweisen? Wieso hat die heute 30-jährige Frau alles so lange erduldet, bevor sie 2011 den Weg zur Polizei fand? Nicht freiwillig. Ihre Tante soll sie überzeugt haben, den Täter nicht ungestraft davonkommen zu lassen.

Wie viel Hass und Wut muss sich in dieser Zeit angestaut haben? Hass auf die Mutter, die irgendwann die Familie verließ, Hass auf den Peiniger, Hass auch auf all jene, die etwas geahnt oder beobachtet haben und das Mädchen allein ließen mit ihrer Qual. Aber es muss nicht nur Hass gegeben haben, sondern auch Bindung, denn sie lebte noch als erwachsene Frau in der Wohnung des Stiefvaters. Es dauerte von der Anzeige bis zur Anklage weitere vier Jahre. Mögliche Zeugen mussten befragt und das familiäre Umfeld erforscht werden - vier Jahre, die für alle Beteiligten den Druck erhöhte. Die Tochter ist inzwischen verheiratet und hat weder zum Vater noch zur Mutter Kontakt. Ob sie die Last der Vergangenheit jemals abstreifen kann, bleibt offen.

Am ersten Verhandlungstag redete der Vorsitzende Richter dem Angeklagten ins Gewissen. Bei einem Geständnis könnte die Strafe zwischen fünf und sechs Jahren liegen, anderenfalls müsste er mit acht Jahren rechnen. Ansonsten erklärte ihn die Kammer trotz Kopfschmerzen für verhandlungsfähig.

Ziel der mahnenden Worte der Kammer ist es, dem mutmaßlichen Opfer die Befragung zu ersparen. Das ist aber nur möglich bei einem vollen Geständnis. Bei der Polizei soll der arbeitslose Maler zunächst alles abgestritten haben. Nachdem ihm die Fehlgeburt mit der Möglichkeit des Nachweises der Vaterschaft vorgehalten wurde, soll er Sex mit seiner Stieftochter gestanden haben. Es sei aber einvernehmlich geschehen, somit nicht strafbar. Ist Alkohol im Spiel, dann ist das Opfer willenlos gemacht und die Vergewaltigung erwiesen. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit bis Montag, dann will er sich erklären. Das Gericht wird sich auch der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers widmen müssen, wenn am Ende Aussage gegen Aussage steht.

Ende Oktober will das Gericht ein Urteil sprechen.

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