nd-aktuell.de / 03.09.2014 / Ratgeber / Seite 27

Wenn Herrchen haften muss

Haftpflichtversicherungen für Hundehalter

Bisse, Stürze oder Sachbeschädigung: Hunde sind nicht nur niedlich, sondern können auch Schäden anrichten.

Ein Hund reißt in der Wohnung der Freunde mit seinem Schwanz eine teure Vase zu Boden. Eine Frau stürzt, vom Bellen erschrocken, vom Fahrrad und bricht sich ein Bein. Gemein haben alle Unfälle eines: Der Hundehalter muss für den Schaden seines Hundes aufkommen. Er haftet dafür mit seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe - im schlimmsten Fall bis zum finanziellen Ruin. Hat er eine Hundehalterhaftpflicht, übernimmt diese die Schadenskosten.

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung leistet bei

  • Personenschäden (Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss),
  • Sachschäden,
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes).

Der Halter haftet unabhängig vom eigenen Verschulden

Von einem Hund kann potenziell Gefahr ausgehen. Deshalb gilt hier rechtlich die Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Halter automatisch für die Schäden verantwortlich ist, die sein Hund verursacht. Auch wenn er während der Entstehung des Schaden gar nicht anwesend war oder sich in jeder Hinsicht korrekt verhalten hat, muss er finanziell aufkommen.

Die Hundehalterhaftpflicht trägt die Kosten für alle Schäden, die der Hund anderen zugefügt hat. Vergleichbar einer privaten Haftpflichtversicherung kommt auch die Hunde-Police nicht für die eigenen Schäden auf. Werden etwa Familienmitglieder vom eigenen Hund verletzt, werden sie rechtlich gesehen wie der Halter behandelt. Werden sie vom eigenen Hund gebissen, leistet nur die private Unfallversicherung. gdv.de/nd