Was Krankenkassen bei Taxifahrten zum Arzt zahlen

Leserbrief

  • Lesedauer: 1 Min.
Im nd-ratgeber Nr. 1165 vom 20. August 2014 haben wir an dieser Stelle darüber informiert, dass die Krankenkassen bei notwendigen Behandlungen für Patienten mit Pflegestufe 2 und 3 einen Großteil der Fahrtkosten mit einem Taxi zum Arzt übernehmen.

Dazu erreichte uns ein aufschlussreicher Leserbrief mit wertvollen Ergänzungen:

Ich bin seit 2000 EU-Rentnerin, aber erst Jahrgang 1955, das heißt jetzt 59 Jahre. Meine Krankenkasse, die Techniker Krankenkasse (TK), zahlt seit Jahren Taxifahrten zu Ärzten und vor allem zu Therapien. Außer den »üblichen« Anlässen gehören auch Serien- und Dauertherapien zu Verordnungsvoraussetzungen. Ich habe »nur« die Pflegestufe 1, bin aber zu 100 Prozent schwerbehindert mit Merkzeichen »aG« und »B«.

Richtig ist in dem Beitrag im nd-ratgeber darauf hingewiesen worden, dass in jedem Fall vor Beginn der Fahrten ein Antrag gestellt werden muss. Sehr gut dargestellt ist auch, wie sich die eventuellen Kosten als Zuzahlungen zusammensetzen. Ich werde auch oft gefragt, was ein Rollator oder der Rollstuhl gekostet haben. Es wäre wichtig, dass ein Arzt die Entscheidung trifft. Oft sind die Älteren mit selbstgekauften Geräten überfordert und bringen sich in Gefahr. Heidegund W., Dresden

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