Recht von Büchereien gestärkt

Urteil zur Digialisierung

  • Lesedauer: 1 Min.

Bibliotheken können Bücher aus ihrem Bestand ohne die Zustimmung des Rechteinhabers in digitaler Form bereitstellen - falls nationales Recht dies zulässt. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag klargestellt (Rechtssache C-117/13). Wenn Nutzer diese Werke ausdrucken oder auf einem USB-Stick speichern, wird aber eine Ausgleichszahlung an den Inhaber der Rechte fällig, also etwa an den Verlag. EU-Staaten können Bibliotheken die Digitalisierung von gedruckten Büchern erlauben, wenn dies für die Forschung oder private Studien nötig sei, erläuterte der Gerichtshof. dpa

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal