Entschädigung wegen überlangem Prozess in Sachen ALG

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Berlin. Fast fünf Jahre musste eine Frau aus Mecklenburg-Vorpommern auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Schwerin über die Bewilligung von Arbeitslosengeld warten. Sie klagte wegen der langen Prozessdauer - und gewann jetzt in letzter Instanz. Das Bundessozialgericht sprach der Frau eine angemessene Entschädigung zu, wie am Donnerstag die Gewerkschaft ver.di mitteilte, die der Klägerin Rechtsschutz gewährt hatte (Az: B 10 ÜG 2/13 R, Urteil vom 3. September 2014). Die Höhe der Entschädigung legte das Gericht demnach nicht fest. Das werde das Landessozialgericht in Mecklenburg-Vorpommern tun, sagte ein ver.di-Sprecher. Grundlage der Entschädigung ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren von Ende 2011. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Fehlen wirksamer Rechtsbehelfe im deutschen Recht gegen überlange Verfahrensdauer beanstandet. dpa/nd

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