Nur noch wenige Wochen sind es, bis das kanadisch-europäische Freihandelsabkommen offiziell bekannt gegeben werden soll. Darüber, dass das im Geheimen verhandelte Abkommen neben Handelsliberalisierungen und Urherberrechtsnovilierungen vor allem die Position privater Unternehmen gegenüber Staaten stärkt, erfuhr die Öffentlichkeit auf offiziellem Wege bisher kaum etwas. So sollen Konzerne vor privaten Schiedsgerichten gegen EU-Staaten klagen können; eine Klausel soll verhindern, dass einmal durchgeführte Privatisierungen jemals wieder rückgängig gemacht werden.
Der Geheimniskrämerei von EU-Kommission und kanadischer Regierung kam bereits vor etwas über einem einem Monat das ARD-Hauptstadtstudio in die Quere und veröffentlichte das Hauptdokument des Vertrags.[1]
Nun hat das Netzpolik-Portal netzpolitik.org 19 weitere Dokumente mit insgesamt 1602 Seiten Text veröffentlich[2]t. Dabei soll es sich um sämtliche Vertragsunterlagen handeln, die von der EU-Kommission an die deutsche Bundesregierung geschickt wurden, einschließlich aller »Kapitel, Anhänge, Erklärungen, Vereinbarungen sowie Nebenabreden.«
Ende Oktober wollen die Handelsminister im kanadische Ottawa über den finalen Vertragstext entscheiden. Bis dahin können die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten und das Europarlament noch Änderungsanträge einbringen.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/945971.komplettes-ceta-abkommen-geleakt.html