nd-aktuell.de / 17.09.2014 / Ratgeber / Seite 24

Geräuschstarke Sexspiele

Mietkündigung

Nächtlicher Sex auf einer quietschender Schaukel ist ein Kündigungsgrund.

Nächtliche Sexspiele auf einer laut quietschenden Schaukel rechtfertigen die Kündigung eines Mieters. Dies hat das Amtsgericht München (Az. 417 C 17705/13) in einem am 22. August 2014 veröffentlichten Urteil entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mann in seiner Mietwohnung ein altes Schaukelgestell mit Ketten aufgestellt und dieses nachts zu Sexspielen mit anderen Männern genutzt. Dies führte zu massiven Beschwerden von Nachbarn - und schließlich zur Kündigung durch die Vermieterin.

Diese sei zu Recht erfolgt, befand nun das Amtsgericht. Die von der Wohnung des Mieters ausgehenden nächtlichen Geräusche entsprächen nämlich »nicht mehr dem normalen Mietgebrauch«. Deshalb müssten sie auch weder von den Mietern noch von der Vermieterin hingenommen werden. Das Urteil ist rechtskräftig. dpa/nd