nd-aktuell.de / 17.09.2014 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 16

Reisebestätigung ohne Flugzeitangaben zulässig

Karlsruhe. Reiseveranstalter müssen bei der Bestätigung einer gebuchten Flugreise nur das Datum, nicht aber die Uhrzeit für Ab- und Rückflug nennen. Wenn beide Seiten bei Vertragsabschluss lediglich das Flugdatum vereinbaren, etwa weil Flugzeiten noch nicht bekannt sind, muss auch die Reisebestätigung keine weiteren Angaben enthalten, wie der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied. Demnach gibt in solchen Fällen die Angabe »Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt« den Inhalt des Reisevertrags zutreffend wieder und sei deshalb auch nicht zu beanstanden. Damit scheiterte die Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen einen Reiseanbieter. AFP/nd