Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Dienstag mit der umstrittene Praxis der Bundesregierung befasst, die IP-Adressen von Besuchern nahezu all ihrer Internetseiten aus Gründen der Gefahrenabwehr zu speichern. Der Kläger, ein Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein, sieht in der Erfassung der Zugangsdaten eine Verletzung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gericht muss nun entscheiden, ob sogenannte dynamische IP-Adressen zu den geschützten personenbezogenen Daten zählen oder nicht. Das Urteil wird laut BGH am 28. Oktober verkündet. AFP/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/946211.datenspeicherung-des-bundes-wird-verhandelt.html