nd-aktuell.de / 18.09.2014 / Wirtschaft und Umwelt

Subunternehmer im Ausland müssen keinen Mindestlohn zahlen

Europäischer Gerichtshof: Bundesdruckerei darf Auftrag nach Polen auslagern

Luxemburg. Öffentliche Auftraggeber in Deutschland sind nicht berechtigt, von Subunternehmern im Ausland die Zahlung des deutschen Mindestlohns zu verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag klargestellt. Das höchste EU-Gericht entschied damit zu Ungunsten der Stadt Dortmund, die einen Auftrag zur Digitalisierung von Akten vergeben wollte. Um diesen Auftrag hatte sich die deutsche Bundesdruckerei beworben, die die Akten wiederum zu einem kostengünstigen Subunternehmer nach Polen bringen wollte. (AZ: C-549/13)

Die Stadt Dortmund wandte sich gegen das Vorhaben der Bundesdruckerei und verwies auf ein Gesetz Nordrhein-Westfalens, laut dem bestimmte öffentliche Dienstleistungsaufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihren Beschäftigten mindestens 8,62 Euro pro Stunde zahlen. Dieses Gesetz bezeichnete der EuGH nun als unverhältnismäßig. Er verwies darauf, dass die Akten-Digitalisierung komplett in Polen erledigt werden sollte, wo die Lebenshaltungskosten viel niedriger seien als in Deutschland.

Es mache keinen Sinn, von einem Unternehmen die Zahlung eines Lohns zu verlangen, der zu den Lebenshaltungskosten in dem jeweiligen Land in keinem Bezug stehe, führten die Richter aus. Den Subunternehmern würde die Möglichkeit vorenthalten, »aus den zwischen den jeweiligen Lohnniveaus bestehenden Unterschieden einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen«. Eine solche Auflage sei mit dem Prinzip der Dienstleistungsfreiheit in Europa nicht vereinbar.

Die EuGH-Richter befassten sich nicht mit der Frage, welche Mindestlohn-Regeln gelten, wenn der ausländische Subunternehmer die Arbeit vor Ort in Deutschland verrichtet. Die Europaparlamentarierin Evelyne Gebhardt (SPD) beklagte, der EuGH gewichte einmal mehr Unternehmerinteressen von Anbietern aus Billiglohnländern stärker als die Interessen heimischer Unternehmen und ihrer Mitarbeiter. »Die Ausbreitung von Subunternehmertum darf nicht mit dem Geld der Steuerzahler finanziert werden«, kritisierte sie. epd/nd