Schonfrist für ältere Arbeitnehmer

Bundesarbeitsgericht bestätigt längere Kündigungsfristen

Erfurt. Wer jahrelang beim gleichen Unternehmen beschäftigt ist, dem steht auch weiterhin eine längere Kündigungsfrist zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt entschieden und damit die bisherige Regelung gebilligt (6 AZR 636/13). Die Richter sahen in der nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Kündigungsfrist keine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer. Damit scheiterte eine 31-Jährige aus Hessen auch in der höchsten Instanz. Sie war dreieinhalb Jahre als Aushilfe in einer Golfsportanlage beschäftigt, als ihr Ende 2011 mit einer Frist von vier Wochen ...


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