nd-aktuell.de / 22.09.2014 / Politik

Familien von deutschen MH17-Opfern wollen Ukraine verklagen

Angehörige verlangen je eine Million Euro Schmerzensgeld vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Berlin. Die Hinterbliebenen deutscher Opfer des Malaysia-Airlines-Absturzes wollen die Ukraine auf Schmerzensgeld verklagen. Die Klage richte sich gegen die Ukraine, weil sich der mutmaßliche Abschuss von Flug MH17 im ukrainischen Luftraum ereignet hat, erklärte der Rechtsanwalt und Luftfahrtrechts-Professor Elmar Giemulla am Sonntag gegenüber AFP. Die Klage auf eine Million Euro Schmerzensgeld pro Opfer solle in zwei Wochen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht werden.

»Jeder Staat trägt die Verantwortung für die Sicherheit seines Luftraums«, argumentiert Giemulla, der drei deutsche Opferfamilien vertritt, in einer schriftlichen Stellungnahme. »Mit der Offenhaltung des Luftraums für den Durchflug von Flugzeugen anderer Staaten übernimmt ein Staat auch die Gewährleistung für die Sicherheit der Flüge.« Ist dies nicht möglich, müsse der Staat den Luftraum sperren. »Da dies nicht geschehen ist, haftet die Ukraine für die Schäden«, resümiert Giemulla.

Eine Klage auch gegen Russland schloss der Professor nicht aus. »Die Beweislage gegen Russland ist noch nicht stabil genug«, erklärte er gegenüber AFP. Zu einem »späteren Zeitpunkt« sei eine Klage aber denkbar. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegt die »Hauptursache für den Abschuss« laut Giemulla »wenn man einmal von den Rebellen absieht bei der russischen Regierung«.

Die Maschine der Malaysia Airlines war am 17. Juli auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur über der Ostukraine abgestürzt, alle 298 Insassen kamen ums Leben. An Bord waren auch vier Deutsche. Die ukrainische Regierung und der Westen gehen davon aus, dass Flug MH17 von prorussischen Separatisten abgeschossen wurde. Russland sieht die Verantwortung bei Kiew.

Der Vorwurf laute auf Totschlag durch Unterlassen in 298 Fällen, sagte Giemulla der »Bild am Sonntag«. Durch das Offenhalten des Luftraums habe die Ukraine in Kauf genommen, dass das Leben hunderter unschuldiger Menschen »vernichtet worden ist«. Das Land habe damit eine Menschenrechtsverletzung begangen. Giemulla ist Honorarprofessor für Luftrecht an der Technischen Universität Berlin. AFP/nd