nd-aktuell.de / 24.09.2014 / Ratgeber / Seite 22

Auch Berufsstarter erhalten den SV-Ausweis

Viele Jugendliche starten zurzeit in ihr Berufsleben. Mit der Aufnahme ihrer Beschäftigung erhalten die Berufsstarter einen Sozialversicherungsausweis von der Rentenversicherung.

Die in diesem wichtigen Dokument enthaltenen Daten, welche der Rentenversicherung gemeldet wurden, sollten genau überprüft werden. Denn nur wenn alle Angaben stimmen, werden die Beiträge für die spätere Rente von Anfang an richtig verbucht. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Der Sozialversicherungsausweis wird bei erstmaliger Beschäftigungsaufnahme von der Krankenkasse beim Rentenversicherungsträger beantragt, der ihn dann per Post verschickt. Ändern sich Familien- oder Vorname, wird von der Krankenkasse ein neuer Ausweis angefordert und ebenfalls von der Deutschen Rentenversicherung versandt. Wer seinen Ausweis verliert, muss ihn bei der Krankenkasse neu beantragen. drv/nd

Auskünfte zum SV-Ausweis erteilt die Deutsche Rentenversicherung in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenlosen Servicetelefon (0800) 10 00 48 00 oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de[1]

Links:

  1. http://www.deutsche-rentenversicherung.de