Augenarzt soll Steuerschuld zahlen

Gericht bestätigt Rücknahme von Erlass, der Kieler OB zu Fall brachte

  • Dieter Hanisch, Schleswig
  • Lesedauer: ca. 1.0 Min.

Nach dem Verwaltungsgericht in Schleswig ließ auch das dortige Oberverwaltungsgericht den Kieler Augenarzt Detlef Uthoff mit seiner Rechtsbeschwerde gegen den im Februar 2014 von der Kieler Stadtverwaltung ergangenen Rücknahmebescheid des ihm im Vorjahr noch gewährten Steuererlasses abblitzen.

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil in der Folge Susanne Gaschke (SPD) als Oberbürgermeisterin der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt von ihrem Amt zurücktrat. Der von ihr an der Ratsversammlung vorbei ...


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