Urteil: Muslimische Krankenschwester darf kein Kopftuch tragen

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Erfurt. Kirchliche Einrichtungen dürfen ihren Mitarbeiterinnen in der Regel das Tragen eines muslimischen Kopftuchs verbieten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Mittwoch entschieden. Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen seien zumindest zu neutralem Verhalten verpflichtet, erklärte eine Gerichtssprecherin. Damit sei das Kopftuch als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben nicht vereinbar. Mit ihrem Urteil stellten die Richter das kirchliche Selbstbestimmungsrecht über das Recht der Beschäftigten auf Religionsfreiheit im Dienst. Die konkrete Klage einer muslimischen Krankenschwester verwiesen sie jedoch zurück an das Landesarbeitsgericht Hamm. Die heute 36-Jährige hatte mehrere Jahre an einem Bochumer Krankenhaus gearbeitet. Nach einer längeren Jobpause wegen Elternzeit und Krankheit wollte sie 2010 an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, im Dienst aber ein Kopftuch tragen. Die Klinik lehnte das ab. dpa/nd Kommentar Seite 4

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