Täglich neue Wäsche auch für Gefangene

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Hamm. Strafgefangene haben einem Gerichtsurteil zufolge täglich Anspruch auf frisch gewaschene Unterwäsche und Socken. Heutzutage gelte der tägliche Wechsel als gesellschaftliche Norm oder zumindest als wünschenswert, heißt es in einer am Montag veröffentlichen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm. Damit hob das Gericht seinen Beschluss aus dem Jahr 1993 auf, nach dem Strafgefangenen wöchentlich vier Garnituren Unterwäsche und zwei Paar Socken zur Verfügung gestellt werden mussten. (AZ: 1 Vollz (Ws) 365/14) Geklagt hatte ein 60 Jahre alter Strafgefangener, nachdem ihm der tägliche Wechsel der Unterwäsche verwehrt worden war. Die JVA lehnte das mit dem Hinweis ab, Gesundheit und Hygiene sei mit der zur Verfügung gestellten Ausstattung Rechnung getragen. Die Wechselintervalle könnten nur im Falle einer ärztlichen Anordnung verkürzt werden. Das Oberlandesgericht sah das anders. Dem Betroffenen sei Anstaltskleidung in erforderlichem Maß bereitzustellen. Eine unzureichende Ausstattung mit Anstaltskleidung könne auch eine unzureichende Körperhygiene zur Folge haben. Diese könne den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben und sonstige soziale Kontakte erschweren. epd/nd

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