nd-aktuell.de / 01.10.2014 / Ratgeber / Seite 27

Haftpflicht Pflicht für Hundehalter?

Leserfrage

Ich bekomme demnächst einen Dackel-Welpen. Ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für mich wirklich Pflicht? Im nd-ratgeber war zu lesen, dass das bundesweit unterschiedlich geregelt ist.
Thorsten T., Hamburg

In den letzten Jahren wurde die Hundehalter-Haftpflichtversicherung in einigen Bundesländern als Pflichtversicherung für alle Hunde eingeführt. Dazu gehören Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Außerdem gibt es in fast allen Bundesländern eine Versicherungspflicht für gefährliche Hunde.

Die Definition für gefährliche Hunde ist in den einzelnen Bundesländern dabei unterschiedlich. Aber egal welches Land und welcher Hund: Eine Hundehalter-Haftpflicht ist immer zu empfehlen. Reißt sich ein Hund zum Beispiel von der Leine los und verursacht einen Unfall, sind Schadenersatz und unter Umständen Schmerzensgeld und Behandlungskosten fällig. Haftbar ist stets der Halter. Egal, ob Sie eine Mitschuld tragen oder nicht.

Durch eine Hundehalter-Haftpflicht können Sie sich vor den finanziellen Folgen schützen. Übrigens: Anders als Katzen, Vögel oder Hamster sind Hunde nicht über die Privat-Haftpflichtversicherung des Halters mitversichert! ERGO/nd