nd-aktuell.de / 02.10.2014 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Gericht stärkt Rechte von Jobcentern

Mainz. Hartz-IV-Betroffene riskieren die Kürzung ihrer Sozialleistungen, wenn sie Mitarbeitern des Jobcenters Kontrollbesuche in ihrer Privatwohnung verwehren. Das rheinland-pfälzische Landessozialgericht gab in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung einer Behörde recht, die die Unterkunftskosten einer erwerbslosen Frau nicht mehr übernommen hatte. Das Jobcenter hatte überprüfen wollen, ob die Frau tatsächlich in ihrer Wohnung lebt. Die Betroffene wollte eine Wohnungskontrolle zum Schutz ihrer Privatsphäre jedoch nicht zulassen. Daher müsse sie nun bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes die Mietkosten selbst tragen, urteilten die Richter. epd/nd