nd-aktuell.de / 07.10.2014 / Brandenburg / Seite 12

62-Jähriger muss wegen Missbrauchs in Haft

Ein 62-Jähriger muss wegen schweren Missbrauchs eines Jungen für fünf Jahre ins Gefängnis. Der einschlägig vorbestrafte Mann sei des schweren Missbrauchs an einem Zwölfjährigen in zwei Fällen schuldig, begründeten die Richter am Montag vor dem Berliner Landgericht am Montag. Zudem habe der Angeklagte in 23 Fällen Kontakt zu Kindern aufgenommen und damit gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen. dpa/nd