nd-aktuell.de / 08.10.2014 / Ratgeber / Seite 27

Ist man bei Krankheit auch gut versichert?

Studienanfänger

Im Oktober beginnt das erste Semester für Neustudenten. Die Frage zum Krankenversicherungsschutz stellt sich den meisten Studienanfängern spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation, wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsh) informiert.

In jedem Fall wird der Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes verlangt. Ohne Vorlage einer solchen Versicherungsbescheinigung erfolgt keine Immatrikulation. Studienanfänger sollten also bereits eine derartige Bescheinigung von ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abgefordert haben.

Bei gesetzlich versicherten Eltern ist der Studienanfänger noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei familienversichert. Eine beitragsfreie Familienversicherung ist jedoch nur möglich, wenn das regelmäßige Einkommen des Studenten - sofern er seinen Lebensunterhalt durch einen Nebenjob mit finanzieren muss - unter 395 Euro im Monat liegt oder bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) 450 Euro nicht überschreitet.

Wer sich durch einen Nebenjob etwas Geld dazuverdient, sollte unbedingt darauf achten, dass das Studium dabei immer noch den größten Teil der Zeit beansprucht. Die Nebentätigkeit darf wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden ausgeübt werden, es sei denn, sie findet vorwiegend an freien Tagen, abends oder in den Semesterferien statt. Bei regelmäßig höherem Verdienst und ab dem 26. Lebensjahr ist die kostengünstige studentische Krankenversicherung möglich.

Der Monatsbeitrag für pflichtversicherte Studenten ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich und beträgt für das kommende Wintersemester 78,50 Euro (Studenten ohne Kind) inklusive Beitrag für die Pflegeversicherung. Wer privat krankenversichert ist und durch das Studium versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht »befreien« lassen und privat krankenversichert bleiben. Der Befreiungsantrag muss binnen drei Monaten nach Versicherungspflichtbeginn erfolgen.

Aber Achtung: Wer einmal den Antrag auf Befreiung gestellt hat, ist während des gesamten Studiums an den privaten Versicherungsschutz gebunden, auch wenn dieser im Laufe der Jahre teurer wird. vzsh/nd