nd-aktuell.de / 09.10.2014 / Politik / Seite 7

Twitter klagt jetzt gegen US-Regierung

Unternehmen fordert von Behörden mehr Transparenz

Die NSA-Enthüllungen haben einen Graben zwischen Internet-Unternehmen und der US-Regierung aufgerissen. Twitter greift jetzt sogar zu einer Klage gegen Justizministerium und FBI.

San Francisco. Der Kurznachrichtendienst Twitter klagt gegen die US-Regierung, um sich ein Recht auf mehr Transparenz bei Behördenanfragen zu erkämpfen. Das Unternehmen aus San Francisco will genauere Angaben darüber veröffentlichen, wie häufig US-Behörden die Herausgabe von Nutzerdaten vor dem Hintergrund der nationalen Sicherheit verlangen. Das betrifft unter anderem Anordnungen des geheimen FISA-Gerichts, das einen Teil der Überwachungsmaßnahmen des Geheimdienstes NSA genehmigen muss.

Derzeit dürfen die Angaben nur in recht breiten Spannen gemacht werden, selbst wenn es gar keine solche Anfragen gab. Twitter verklagte nun die Bundespolizei FBI und das US-Justizministerium, um diese Regel zu kippen.

Der aktuelle Zwang zu breiten Spannen sei ein Verstoß gegen den ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung, in dem Meinungs- und Pressefreiheit festgeschrieben werden, argumentierte Twitter in der am Dienstag veröffentlichten Klage. Man könne so nicht auf Sorgen der Nutzer reagieren.

Mit dem Schritt spitzt sich die Kontroverse zwischen der US-amerikanischen Internet-Branche und der US-Regierung um die ausufernde Überwachung durch NSA und andere Geheimdienste zu. Apple und Google versprachen jüngst, Informationen auf Smartphones so zu verschlüsseln, dass weder Behörden noch die Firmen selbst darauf zugreifen können. Das FBI machte bereits deutlich, dass es darin ein Problem sieht. In einem weiteren Fall kämpft Microsoft gegen eine US-amerikanische Gerichtsentscheidung, die US-Behörden direkten Zugriff auf Nutzerdaten in Europa gewähren soll.

Den Internet-Unternehmen war es ursprünglich sogar untersagt, die Existenz von Behördenanfragen mit Bezug zur nationalen Sicherheit zu bestätigen, geschweige denn Zahlen dazu zu nennen. Die heutige Regelung mit Spannen in Schritten von 250 oder 1000 ist bereits ein Kompromiss. dpa/nd