Bouffier übernimmt die Länderkammer

CDU-Mann könnte beim Finanzausgleich vermitteln

  • Marian Krüger
  • Lesedauer: 2 Min.
Der Bundesrat hat einen neuen Präsidenten. Am Freitag wurde Hessens Regierungschef Volker Bouffier einstimmig gewählt.

Für die Dauer eines Jahres folgt Bouffier Niedersachsens Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD), der bislang an der Spitze der Länderkammer stand. Dieser nutzte seine Abschiedsrede, um die Eigenständigkeit des Bundesrates zu betonen, der »nicht die verlängerte Werkbank irgendeiner Regierungs- oder Parteizentrale« sei. In seiner Amtszeit hätten die Länder ihre Interessen bei der Reform der Energiewende durchgesetzt, so Weil. Darüber hinaus hat der Bund zwei alte Forderungen der Länderkammer aufgegriffen: Kosten für das Bafög werden den Ländern abgenommen und das Kooperationsverbot im Bildungsbereich wird gelockert. Weil machte allerdings keinen Hehl daraus, dass er das Verbot lieber komplett abgeschafft sähe.

Von seinem Nachfolger Bouffier sind derartige Positionen nicht zu erwarten. Denn das Kooperationsverbot ist seinerzeit von der unionsgeführten hessischen Landesregierung erfunden worden, um sich das für die CDU lästige Ganztagschulprogramm des Bundes vom Halse zu schaffen. Bouffier gibt zwar gerne den knochigen Konservativen, demonstriert aber in Hessen politische Geschmeidigkeit, indem er mit den Grünen koaliert. Er übernimmt die Präsidentschaft zu einem Zeitpunkt, an dem der Bund bei den Verhandlungen zur Neuordnung des Länderfinanzausgleichs auf die Zustimmung der rot-grün dominierten Länderkammer angewiesen ist. Bouffier, dem auch gute Beziehungen zum grünen Ministerpräsidenten Baden-Württembergs, Winfried Kretschmann, nachgesagt werden, hat sich damit schon als potenzieller Vermittler in Stellung gebracht. Dennoch ist die Union in der Länderkammer so schwach wie schon lange nicht mehr. Sie stellt nur noch sechs von 16 Ministerpräsidenten.

Gegenüber der Großen Koalition sind die Länder keineswegs konfliktscheu. Das zeigt sich vor allem beim kommunalen Entlastungsgesetz, in dem unter anderem die Beteiligung des Bundes am Kita-Ausbau geregelt ist. Hier fordern die Länder mehr Geld, als ihnen bislang zugesagt wurde. Allein bei den Kita-Betriebskosten 100 Millionen zusätzlich ab 2019. Der Bund soll ihnen auch dauerhaft weitere milliardenschwere Anteile an der Umsatzsteuer abtreten.

Zudem forderten die Länder den Bund auf, dass kranke Flüchtlinge künftig eine medizinische Vollversorgung erhalten. Bislang weigert sich der Bund, diese Forderung bei der Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes zu berücksichtigen. Auch beschloss der Bundesrat eine Generalüberprüfung der Kosten für den Atomausstieg und die Milliardenrückstellungen der AKW-Betreiber. Damit sollen diese gezwungen werden, ihre Rückstellungen für Notfälle aufzustocken.

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