Laubfall - Hauseigentümer in der Pflicht
Verkehrssicherungspflicht
Hauseigentümer sollten in diesen Wochen unbedingt dafür Sorge tragen, dass das Laub auf den Gehwegen vor sowie auf dem eigenen Grundstück nicht zur Gefahr für Fußgänger wird.
Gerade in Verbindung mit Regen könne ein mit Laub bedeckter Weg sehr rutschig werden. Die Verkehrssicherungspflicht treffe den Eigentümer nicht nur bei Eisbildung und Schneefall.
Anfallendes Laub von Bäumen im öffentlichen Straßenraum wird in der Regel von der örtlic...
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