Mainzer Landtag regelt Wahlkreiseinteilung neu

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Mainz. Die Einteilung der Wahlkreise für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz ändert sich wegen der regionalen Umbrüche bei den Bevölkerungszahlen. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedeten die Regierungskoalitionen von SPD und Grünen am Mittwoch im Mainzer Landtag. Die CDU-Opposition stimmte wegen verfassungsrechtlicher Zweifel dagegen. Künftig ist eine Neuabgrenzung eines Wahlkreises schon nötig, wenn die Zahl der Wahlberechtigten um mehr als 25 Prozent von dem Durchschnitt in allen Wahlkreisen abweicht. Bislang liegt diese Toleranzgrenze bei 33,3 Prozent aller Bürger jeden Alters. Mit der Änderung unter Berücksichtigung der laufenden Gebietsreform soll der Grundsatz der Gleichheit der Wahl sichergestellt sein. dpa/nd

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