Umbau in St. Hedwig

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Trotz Denkmalschutzes haben die Berliner Baubehörden bei dem geplanten und umstrittenen Umbau des Innenraums der Berliner St. Hedwigs-Kathedrale offenbar keine Möglichkeit zum Eingreifen. Wegen des auf Verfassungsebene garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften seien gottesdienstliche und liturgische Belange vorrangig zu berücksichtigen, begründet Senatsbaudirektorin Regula Lüscher in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken im Abgeordnetenhaus.

Laut dem Denkmalschutzgesetz Berlin seien »Entscheidungen und Maßnahmen der zuständigen Denkmalbehörde über Denkmale, die unmittelbar gottesdienstlichen Zwecken anerkannter Religionsgemeinschaften dienen, im Benehmen mit den zuständigen Behörden der Religionsgemeinschaften und unter Berücksichtigung der von diesem festgestellten gottesdienstlichen Belange zu treffen«, heißt es in der Antwort wörtlich. Dabei räumt Lüscher ein, dass der geplante Umbau mit dem Denkmalschutz kollidiert. »Die Umsetzung des siegreichen Wettbewerbsentwurfs hätte eine vollständige Beseitigung der denkmalgeschützten und weitgehend intakten Innenraumfassung aus den Jahren 1952 bis 1963 und damit eine Teilzerstörung des Denkmals zur Folge«, erklärte die Senatsbaudirektorin. Eine denkmalverträgliche Sanierung des Innenraums wäre laut Lüscher in vielen Punkten durchaus möglich. epd/nd

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