Extrem hohe Steuer für Kampfhunde unzulässig
Leipzig. Eine kommunale Kampfhunde-Steuer in Höhe von 2000 Euro kommt einem faktischen Verbot von solchen Hunderassen in der Gemeinde gleich und ist deshalb unzulässig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Geklagt hatte der Halter eines Rottweilers aus Bayern. epd/nd
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