nd-aktuell.de / 18.10.2014 / Unten links / Seite 1

UNTEN LINKS

Es ist vollbracht. Endlich steht der Unrechtsstaat® unter Markenschutz. Ab sofort gilt: Wer den Unrechtsstaat® nachmacht oder verfälscht oder einen nachgemachten oder verfälschten sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Verzehr von Thüringer Rostbratwürsten nicht unter 28 Stück ohne Brot und Senf, aber mit Rennsteiglied bestraft. Der Titel Unrechtsstaat® darf weder unrechtmäßig geführt noch verliehen werden. Ausnahmen bilden Unrechtsstaaten®, die dieser Benennung durch ausdrückliche Zertifizierung der Herren Dr. Hubertus Knabe, Dr. Schi Wago und Prof. Flimmrich teilhaftig geworden sind. Sollten also solche Staaten ihrerseits den Begriff Unrechtsstaat® anderweitig zur Verglimpfung respektive -unglimpfung einsetzen, handelt es sich per se um ein Recht auf Unrecht, zu dem ein zertifizierter Unrechtsstaat® berechtigt ist. In Zweifelsfällen sollte Rechts- wie Linksauslegern die altbekannte Hänschen- und Gretchenfrage weiterhelfen: Cui bodo? ibo