Italien: Gericht erlaubt Klagen gegen Deutschland

Entschädigungsforderungen von Naziopfern für rechtens erklärt

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Rom. Das italienische Verfassungsgericht hat Schadenersatzforderungen italienischer Opfer von NS-Kriegsverbrechen an Deutschland für rechtens erklärt. Die Staatenimmunität gelte nicht, »wenn es sich um Kriegsverbrechen oder um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt«, begründeten die Richter nach einem Bericht der römischen Tageszeitung »La Repubblica« vom Donnerstag ihre Entscheidung. Für den römischen Militärstaatsanwalt Marco De Paolis ist das Urteil »von überragender Bedeutung«. Die internationale Gemeinschaft könne dies nicht ignorieren, betonte der Jurist, der seit 1994 Massaker der deutschen Wehrmacht in Italien untersucht.

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hatte 2012 im Streit zwischen Italien und Deutschland um Schadensersatzansprüche privater Kläger zugunsten Deutschlands geurteilt. Privatpersonen könnten keine Klagen vor ausländischen Gerichten gegen einen Staat erheben. Demnach verletzen italienische Gerichtsurteile, die den Forderungen der Opfer stattgaben, das Völkerrecht, da sie die Staatenimmunität ignorierten. In mehreren Fällen war für Verbrechen während der deutschen Besatzung zwischen 1943 und 1945 das Recht der Opfer auf Entschädigung anerkannt und mit der Beschlagnahmung deutscher Immobilien in Italien gedroht worden. Kommentar Seite 4

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