Wem gehört die Thujahecke?
Eigentumsfrage
Nach seinem Auszug stellte er fest, dass sein Ex-Vermieter die Thujahecke zusammenschnitt. Der Hobbygärtner forderte Schadenersatz.
Laut Landgericht Detmold (Az. 10 S 218/12) könnten Mieter in der Regel ihre Einrichtung mitnehmen und alles, was sie in die Mietsache eingebaut hätten. Diese Dinge blieben ihr Eigentum.
Die Thujahecke sei ebenso wie der Rasen zum »wesentlichen Bestandteil des Grundstücks« geworden und in das Eigentum des Grundbesitzers übergegangen. jur-press/nd
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