Wem gehört die Thujahecke?

Eigentumsfrage

  • Lesedauer: 1 Min.
Ein Mieter hatte als Sichtschutz um Haus und Garten eine Thujahecke gepflanzt.

Nach seinem Auszug stellte er fest, dass sein Ex-Vermieter die Thujahecke zusammenschnitt. Der Hobbygärtner forderte Schadenersatz.

Laut Landgericht Detmold (Az. 10 S 218/12) könnten Mieter in der Regel ihre Einrichtung mitnehmen und alles, was sie in die Mietsache eingebaut hätten. Diese Dinge blieben ihr Eigentum.

Die Thujahecke sei ebenso wie der Rasen zum »wesentlichen Bestandteil des Grundstücks« geworden und in das Eigentum des Grundbesitzers übergegangen. jur-press/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal